Haben Sie Fragen an Ihren Trinkwasserversorger?

Vielleicht finden Sie ja in unserer Frage/Antwort-Sammlung bereits die Lösung.

Falls nicht, fragen Sie uns direkt,

  • per Telefon (0 21 93) 500 99 88 oder
  • online info@wvvdabringhausen.de
  1. Wer kann Mitglied im Wasserversorgungsverband Dabringhausen (WVVD) werden?
    Jeder Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet ist automatisch auch Verbandsmitglied mit allen Rechten und Pflichten.
    . . . siehe Antrag auf Mitgliedschaft und Informationen unter Mitgliedschaft im Wasserverbandsgesetz (WVG), in der Satzung des WVVD und in der Wasserbezugsordung (WBO) des WVVD.
  2. Was muss ich tun, wenn ich einen neuen Hauswasseranschluss beantragen möchte?
    Sie stellen einen Antrag auf Hauswasseranschluss an die Geschäftsstelle des Wasserversorgungsverbande.   Downloads/Anträge
  3. Was muss ich tun, wenn ich bei einem bestehenden Wasseranschluss den Wechsel des Eigentümer  s mitteilen möchte?
    Sehen Sie hierzu unsere Hinweise zur Änderung des Eigentumsverhältnisses. Anträge
  4. Wie kann ich mich informieren und was kann ich tun, wenn ich eine Störung in meiner Trinkwasserversorgung feststelle?
    Sollte es in Bereichen unseres Versorgungsgebietes zu technischen oder qualitativen Störungen in der Trinkwasserversorgung kommen, informieren wir unsere Mitglieder sofort mit einer Eilmeldung auf unserer Startseite. Wenn Sie uns eine Störung mitteilen wollen, finden Sie hier unsere Hinweise zur Störungsmeldung.
    Störungsmeldung
  5. Wo kann man beantragen, dass Trinkwassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen, abgesetzt werden?
    Entsprechende Anträge nimmt die Stadt Wermelskirchen entgegen, in deren „Satzung Abwasserbeseitigung“ Sie die inhaltlichen Regelungen und die Gebührenberechnung finden.
    Abwasserbeseitigung
  6. Wer liefert das Trinkwasser des Wasserversorgungsverbandes Dabringhausen? Woher kommt es?
    Der WVVD beziehen das Trinkwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Dabringhausen-Schürholz des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper. Das Wasser kommt also ganz aus der Nähe — aus der Großen Dhünntalsperre.
  7. Werden dem Trinkwasser chemische Substanzen (wie z.B. Chlor) zugesetzt?
    Unser Wasser stammt aus der hiesigen Trinkwassertalsperre Große Dhünn. Wie das Wasser zum Trinkwasser aufbereitet wird, können Sie hier lesen. Die Labor-Analytik finden sie hier.
  8. Wie hoch liegen in etwa die Kosten für die Trinkwasserversorgung bei einem Vier-Personen-Haushalt?
    Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt, der von uns mit Trinkwasser versorgt wird, zahlt für einen Jahresverbrauch einschließlich Grundgebühr und Mehrwertsteuer ca. 160,00 Euro. Preisinformationen.
  9. Wie setzt sich das Wasserentgelt zusammen?
    Die Kosten, die wir für die Trinkwasserversorgung in Rechnung stellen, setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem variablen Verbrauchspreis zusammen. Der Grundpreis ist abhängig von der Anschlussgröße der Trinkwasser-Zuleitung beim Verbraucher. Der Verbrauchspreis ergibt sich aus dem tatsächlichen Mengenverbrauch, der einmal jährlich anhand des Wasserzählers beim Verbraucher abgelesen wird. Preisinformationen.
  10. Wie wird das Wasserentgelt verwendet?
    Über das Wasserentgelt decken wir sämtliche Kosten der örtlichen Wasserversorgung im Verbandsgebiet inklusive aller Aufwendungen für Einrichtungen und Anlagen sowie Verwaltung des WVVD.