Frischwasserpreis und jährliche Grundgebühren

Der monatliche Betrag für den Wasserverbrauch setzt sich aus dem Verbrauchspreis (entnommene Menge an Kubikmetern Wasser) und einem Grundpreis zusammen. Der Mengenverbrauch wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres durch Ablesung des Wasserzählers festgestellt. Wie Sie Ihren Wasserzähler (auch Wasseruhr genannt) richtig ablesen, erfahren Sie hier.

Übrigens: Wieviel Trinkwasser für welche Tätigkeiten in privaten Haushalten durchschnittlich verwendet wird, erfahren Sie unter dem Link „Trinkwasserverwendung im Haushalt“.

Folgende Preise gelten für alle Mitglieder:

Der Frischwasserpreis beträgt aktuell 1,60 Euro pro Kubikmeter (m³) Frischwasser

(Brutto incl. 7 %MwSt = 1,71 Euro)

Zusätzlich zum Kubikmeterpreis wird eine jährliche Grundgebühr erhoben, deren Höhe von der Größe des eingebauten Wasserzählers abhängt:

 

Folgende Gebühren gelten für . .

  • einen Weideanschluss pro Jahr 51,36 Euro
  • für ein Hydrantenstandrohr pro Tag 0,75 Euro plus 250,00 Euro Kaution

Anschlusskosten:
Bei Anschluss an das Leitungsnetz wird der Anschlussnehmer mit einem anteiligen Baukostenzuschuss zu den örtlichen Verteilungsanlagen beteiligt.

  • Bei Herstellung eines Hausanschlusses durch den Wasserversorgungsverband trägt der Anschlussnehmer die Hausanschlusskosten.
  • Die Kosten für die Inbetriebsetzung werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Abwassergebühren werden seit 2016 von der Stadt Wermelskirchen erhoben.